Kapitel 15 | Der Wandel der Gefangenenpopulation
Stephano Franscini gibt in seinem Buch an, dass im Jahre 1825 1300 Insassen gezählt werden, also 70 Insassen pro 100’000 Einwohner. 1848 aktualisiert er die Daten (→ GoogleBooks) und findet 2600 Personen in den Gefängnissen, allerdings nur verurteilte Insassen. Mit den Untersuchungshäftlingen sind es schätzungsweise 3000 Insassen, oder 125 pro 100’000 Einwohner. Bis Ende 1900 steigen die Gefangenenzahlen auf 4210 an; das sind 131 Insassen pro 100’000 Einwohner. 1935 sind es 6743 Insassen, oder 161 pro 100’000 Einwohner. 2013 schliesslich sind es 7072 oder in relativen Zahlen 87 pro 100’000 Einwohner. Die folgende Graphik veranschaulicht die Entwicklungen:
Gefangenenpopulation

Der Frauenanteil lag zu Beginn des letzten Jahrhunderts bei mittleren 12,5%; er sinkt bis 1990 auf 6% ab und liegt nach 2010 bei rund 5%.
Die zwei Kennwerte zum Alter sind über die ganze Zeit stabil, nämlich ein mittleres Alter von 35 und medianes Alter von 32 Jahren, eine gesamthaft jüngere Population als diejenige der strafmündigen Wohnbevölkerung (mittleres Alter 46 und medianes 44 Jahre). In jüngster Zeit ist die Anzahl der über 60-Jährigen gestiegen, aber gleichzeitig diejenige der jüngeren 18-24-Jährigen gefallen. Diese leichte Verschiebung hat die Kennwerte bisher nicht verändert.
Bisher wird in der schweizerischen Gefängnisstatistik in den meisten Tabellen nur zwischen Insassen schweizerischer und ausländischer Herkunft unterschieden. Bei der Untersuchungshaft auch zwischen wohnhaften und nicht wohnhaften Ausländern neben den Personen im Asylprozess. Während zur U-Haft keine Daten nach Nationalitäten veröffentlicht werden, ganz einfach, weil keine erfasst werden, liegt seit einigen wenigen Jahren auch eine Tabelle zu den Einweisungen und den Beständen nach Staatsangehörigkeit vor.
Die Ausdifferenzierung der Daten nach den verschiedenen Kategorien des Aufenthaltsstatus von Ausländern erlaubt eine differenzierte Analyse ihrer Straffälligkeit, d.h. eine Unterscheidung zur hausgemachten Delinquenz im Verhältnis zu derjenigen, die "importiert" ist. Erst eine Analyse, die zudem nach Geschlecht und Alter standardisierte Daten verwendet, erlaubt Vergleiche zwischen Schweizern und Ausländern, da letztere eine andere Geschlechts- und Altersstruktur aufweisen, d.h. sich mehr aus jungen Männern zusammensetzen als die schweizerische Wohnbevölkerung.
Die Einweisungs- und Bestandeszahlen der Ausländer haben sich konträr zu denjenigen der Schweizer entwickelt; betrafen zu Beginn der 1980er-Jahre 80% der Einweisungen Straffällige schweizerischer Herkunft, sind es heute noch deren 30%. Bei den Beständen nahm der Anteil der Ausländer etwas früher zu, waren es 30% zu Beginn der 1980er-Jahre, stellen sie heute 70% des Bestandes an Insassen.
Zur Erklärung müssen einerseits die neuen Sanktions- und Vollzugsformen, die den urteilenden Behörden bei schweizerischen Straffälligen zur Verfügung stehen, erwähnt werden; es kann dies die Geldstrafe, die gemeinnützige Arbeit oder die elektronische Fussfessel sein. Diese Sanktions- und Vollzugsformen werden den ausländischen Verurteilten ohne Wohnsitz in der Schweiz oder den Personen im Asylprozess, wenn überhaupt, viel weniger häufig zugestanden. Die im Beitrag erwähnten kantonalen Unterschiede der Anwendung der Freiheitsstrafe bei Schweizern und Ausländern zeigen, dass möglicherweise neben den klassischen Selektionsprozessen auch eigentliche Diskriminierungsprozesse die Einweisungs- und Bestandeszahlen der Ausländer beeinflussen.
Obwohl die Frage zur Zusammensetzung der Gefangenenpopulation statistisch und sozialhistorisch schlecht dokumentiert ist, geht aus den wenigen Angaben, über die man heute verfügt, eindeutig hervor, dass die grosse Mehrheit der Insassen um 1900 eine niedere soziale Lage kennen, was sich anhand der Merkmale Ausbildung, Sozialstatus sowie Vermögen und Ersparnisse ablesen lässt. Auch in den 1970er-Jahren setzt sich die breite Masse der Gefangenen aus den unteren sozialen Schichten zusammen. Und, obwohl empirische Studien immer noch fehlen, kann davon ausgegangen werden, dass die Insassen im Freiheitsentzug, v.a. wenn sie sich aus den Kreisen der Personen im Asylprozess und den Ausländern ohne Wohnsitz rekrutieren, eher zu den unteren sozialen Schichten zu zählen sind.
Da die Daten in den anderen Formen des Freiheitsentzugs fehlen, sollen hier nur diejenigen im Straf- und Massnahmenvollzug in Betracht gezogen werden. Die verfügbaren Daten zwischen 1984 und 2012 zeigen eine nahezu vollständige Überlagerung der Einweisungs- und Entlassungsdaten, d.h. es gingen ebenso viele Personen in den Vollzug wie daraus entlassen wurden.
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Vollzug ist von rund 100 Tagen zwischen 1984 und 1994 auf 150 Tagen seit 1995 angestiegen, mit einer kurzen Ausnahmezeit zwischen 2000 – 2004. Die mediane Aufenthaltsdauer stieg von rund 25 Tagen auf nahezu 55 Tage im Jahre 2000, um seither wieder abzufallen und sich bei rund 40 Tagen zu stabilisieren.
Die Erklärung für den Anstieg der Aufenthaltsdauer liegt in der Tatsache, dass die mit einer unbedingten Freiheitsstrafe bestraften Personen schweizerischer Staatsbürgerschaft heute eher eine schwerere Straftat begangen haben müssen als früher, um in den Strafvollzug eingewiesen zu werden. Dies war in den vergangenen ausländerfeindlich gestimmten Jahren nicht notwendigerweise der Fall; bei den im Ausland wohnhaften Ausländern ist wahrscheinlich eher das Gegenteil zu beobachten, haben doch die kurzen unbedingten Freiheitsstrafen seit 2012 stark zugenommen. Gesamthaft gesehen kann jedoch die These der tendenziellen Zurückdrängung der kurzen Freiheitsstrafe durchaus aufrecht erhalten werden; durch den Wegfall der kurzen Freiheitsstrafen, die zwischen 1991 und 2006 v.a. durch die gemeinnützige Arbeit ersetzt wurden bzw. nachher mit Geldstrafen, stiegen die durchschnittlichen und medianen Werte der Aufenthaltsdauer im Vollzug leicht an.
Die im Beitrag zum Wandel der Gefangenenpopulation kommentierten Grössenordnungen lassen nicht nur auf die Existenz eines Selektionsprozesses zwischen sozialen Schichten schliessen, sondern auch auf eine bezüglich der Nationalität. Möglicherweise gibt es auch einen solchen Prozess in Bezug auf das Geschlecht > siehe dazu die Publikation BFS aktuell Frauen und Strafrecht aus dem Jahre 2011 (download PDF, 512 kB). Der Autor des Beitrags geht davon aus, dass in den jüngsten Jahren in Bezug auf die Nationalität ein Diskriminierungsprozess in der Sanktionierung von Ausländern ohne Wohnsitz und von Personen im Asylprozess gesprochen werden kann. Es wird allerdings weitere Untersuchungen benötigen, um diesen Prozess genau belegen zu können.
Die Konstanten der Gefangenenpopulation sind die folgenden: Geschlecht, Alter, soziale Schicht, Nationalität. Vor hundert Jahren setzte sich die Gefangenenpopulation grossmehrheitlich aus jungen Männern aus sozial benachteiligten Milieus zusammen, wobei in jedem Kanton die Insassen aus den Nachbarkantonen und –ländern speziell Erwähnung fanden. Viele Insassen waren arbeitslos, vagabundierend und hatten Alkoholprobleme neben anderen Anzeichen von sozialer Benachteiligung. Heute setzt sich die Gefangenenpopulation immer noch vor allem aus jungen Männern, die aus sozial und wirtschaftlich benachteiligten Kreisen stammen, zusammen, die allerdings nicht mehr so stark aus anderen Kantonen stammen denn aus anderen Ländern. Unter den eingewiesenen Personen haben heute in der Untersuchungshaft 80% und im Vollzug 70% der Insassen eine ausländische Herkunft, wobei zu betonen ist, dass hier zwischen den Ausländern, die in der Schweiz wohnen, und denjenigen, die im Ausland wohnen, zu unterscheiden ist, was noch viel zu wenig gemacht wird. Erst die detaillierte Darstellung der Insassen nach Aufenthaltsstati lässt eine weiterführende Analyse zu, nämlich diejenige, ob neben den Selektions- auch Diskriminierungsprozesse am Werk sind.