Kapitel 5-8 | Freiheitsentzug in den Kantonen
Im Kanton Genf wird explizit im Hinblick auf den Vollzug der Freiheitsstrafen 1825 die Prison pénitentiaire eröffnet, dem ersten auf zwei Flügeln mit Einzelzellen aufgebauten Vollzugsgefängnis. Im Kanton Neuenburg setzt die Modernisierung der Gefängnisse zwar bereits 1828 mit der Inbetriebsetzung der Prison de Neuchâtel, die nur Einzelzellen hat, statt. Der entscheidende Schritt in den modernen Strafvollzug vollzieht sich allerdings erst mit dem Bau des Pénitencier du Saarberg im Jahre 1870, dem Zuchthaus vor den Toren von Neuenburg. In Basel-Stadt wird dagegen die grosse, dem Vollzug gewidmete kantonale Strafanstalt Schällemätteli 1864 eröffnet, die modernsten damaligen Standards des Vollzugs entspricht. Im Kanton Basel-Landschaft wird ein modernes, mehreren Haftformen dienendes Gefängnis erst Ende des 19. Jahrhunderts gebaut. In Zürich ist die Lage schwieriger; auf der einen Seite dient das Oetenbach-Kloster der Durchführung aller Haftarten, wobei bereits in den 1830er-Jahren versucht wird, in den bestehenden Gebäulichkeiten den Vollzug nach moderneren Standards durchzuführen, u.a. indem auch Einzelzellen erstellt werden. Der Durchbruch des modernen Strafvollzugs findet allerdings erst mit der Eröffnung der kantonalen Strafanstalt Regensdorf, der fünfflügeligen Vollzugseinrichtung im weiteren Hinterland der Stadt Zürich. Es kann festgehalten werden, dass die Umsetzung eines modernen Strafvollzugs in den vier Kantonen nach eigenen Tempi und in unterschiedlichem Umfang stattfindet.
Im Kanton Genf muss das System des Freiheitsentzugs durch den Abbruch der Prison pénitentiaire im Jahre 1864 neu strukturiert werden. Während der Neubau der Prison de l’Evêché nun dem Vollzug dient, wird das vorgängig umgebaute Gebäude der Prison de St. Antoine für die Untersuchungshaft eingesetzt. Erneut völlig umgebaut wird das System des Freiheitsentzugs im Kanton Genf 1977 mit der Eröffnung der Prison de Champ-Dollon. Im Kanton Neuenburg dienen nach 1800 neben der Tour des Prisons verschiedene Gendarmerie- bzw. Polizeiposten und auch Schlösser der Durchführung von Untersuchungshaft. Mit der Eröffnung des Pénitencier de Saarberg im Jahre 1870 wird die Prison de Neuchâtel vermehrt für Untersuchungshaft genutzt. Die Lage verbessert sich im Kanton insofern, als mit dem Bau des Gendarmerie-Postens von La Chaux-de-Fonds Ende des 19. Jahrhunderts auch ein kleines Gefängnis erstellt wird. Im Kanton Basel-Stadt wird zu Beginn des 19. Jahrhunderts das frühere Lohnhof-Kloster für die Untersuchungshaft eingerichtet und in mehreren Etappen regelmässig ausgebaut, während im Kanton Basel-Landschaft verschiedene kleine Gefängnisse meist an einen Polizeiposten angebaut sind, in denen Untersuchungshaft und kurze Strafen vollzogen werden. Auf Grund seiner Grösse und seiner territorialen Organisation mit Bezirken wird im Kanton Zürich die Untersuchungshaft meist in den Bezirksgefängnissen durchgeführt; in der Stadt im Oetenbach-Kloster. Um 1901 wird das Polizeigefängnis in der Polizeikaserne der Kantonspolizei eröffnet und 1926 das eigentliche Untersuchungsgefängnis der Stadt Zürich in Betrieb genommen.
Im Kanton Genf findet die Modernisierung mit der Eröffnung der Prison de Champ-Dollon bereits 1977 statt. In der Folge werden viele kleinere Vollzugseinheiten eröffnet, die den verschiedenen Haft- und Vollzugsformen, die in den 1970er-Jahren ins StGB aufgenommen worden waren, dienen sollen. Das System bleibt dann lange Zeit sehr stabil, bis zur Eröffnung 2008 der Prison de la Brenaz und der jüngsten Baueuphorie nach 2010 (Annexbau zu Champ-Dollon; Umsetzung von Curabilis; Bau der Prison de la Brenaz II, Planung eines grossen Ausschaffungsgefängnisses).
Im Kanton Neuenburg findet ebenfalls Ende des Jahrhunderts ein Umbau des Systems des Freiheitsentzugs statt, indem nicht nur die Prison de Neuchâtel 1995 geschlossen wird, sondern auch alle noch bestehenden Zellen in den Polizeistationen. Während die Untersuchungshaft hauptsächlich in La Chaux-de-Fonds durchgeführt wird, werden mittlere Strafen in der Vollzugseinrichtung in Gorgier abgesessen. Beide Gebäude werden gegenwärtig renoviert und erweitert.
Auch der Kanton Basel-Stadt reorganisiert den Freiheitsentzug nach den 1970er-Jahren, einerseits durch die zusammen mit dem Kanton Zug gebaute und betriebene Interkantonale Strafanstalt Bostadel, andererseits mit dem Neubau des Untersuchungsgefängnisses im Waaghof. Etwas verzögert findet der Bau eines für den Kanton überdimensionalen Ausschaffungsgefängnisses statt. Nach jahrelangem Zaudern sowie Hü- und Hott-Entscheiden weicht schliesslich das leerstehende Schällemätteli einem Forschungsneubau. Die Entwicklung im Kanton Basel-Landschaft ist dagegen gekennzeichnet von einem klaren Abbau der Kapazität gegen Ende des 20. Jahrhunderts, der allerdings nach 2010 wieder wettgemacht wird (Eröffnung des Gefängnisses in Liestal; Eröffnung des Justizzentrums in Muttenz mit integriertem Untersuchungsgefängnis).
In Zürich findet eine umfassende Modernisierung des Systems des Freiheitsentzugs ab 1990 statt, einerseits mit der Eröffnung der heute Justizvollzugsanstalt genannten Einrichtung Pöschwies, andererseits mit den Neubauten des U-Haft- bzw. Ausschaffungsgefängnisses auf dem Flughafengelände oder dem provisorischen Polizeigefängnis. Schliesslich werden auch die Bezirksgefängnisse modernisiert, die Einrichtungen für Jugendliche (Justizvollzugszentrum Limmattal), junge Erwachsene (Massnahmenzentrum Uitikon) und diejenige für psychisch kranke Straftäter (Rheinau)
Die Abhängigkeiten unter den Kantonen sind vielgestaltig. So muss der Kanton Genf, wenn es um den Vollzug langer Strafen von Männern geht, auf den Kanton Waadt und dessen Vollzugseinrichtung Plaine de l’Orbe ausweichen. Er gelangt ebenfalls an den Kanton Waadt, wenn Frauen längere Strafen abzusitzen haben und in der Prison de la Tuilière untergebracht werden müssen. Neuenburg platziert Personen ebenfalls in den Etablissements de la Plaine de l’Orbe oder der Prison de la Tuilière im Kanton Waadt bzw. in der offenen Anstalt Witzwil des Kantons Bern oder in den Etablissements de Bellechasse des Kantons Freiburg. Auch Jugendliche müssen für den Vollzug von Massnahmen oder von Freiheitsentzug in andere Kantone verlegt werden.
Im Kanton Basel-Stadt werden Vollzüge in der Interkantonalen Anstalt Bostadel oder der Justizvollzugsanstalt Lenzburg durchgeführt; bei kürzerem, offenem Vollzug muss auf die Anstalten Schöngrün, Witzwil oder bei Massnahmen auf Deitingen oder St. Johanssen ausgewichen werden. Für die Durchführung der weiteren Haftformen ist der Kanton allerdings gut ausgerüstet. Dies ist im Falle des Kantons Basel-Landschaft dagegen weniger der Fall, der nur Untersuchungshaft und kurze Strafen selber vollzieht – tatsächlich kommen die anderen Formen von Inhaftierung kaum vor.
Die Lage ist im Kanton Zürich, wie im Beitrag dazu ausgeführt wird, eine völlig andere, indem er für die Durchführung aller Formen von Freiheitsentzug führend ist und in allen Bereichen Personen aus anderen Kantonen aufnimmt. Der einzige Schwachpunkt liegt im Bereich des offenen Vollzugs, wo sich der Kanton Zürich auf andere Kantone abstützt.
Während der Kanton Genf über die ganze in Betracht gezogene Zeit immer wieder mit Überbelegungen zu kämpfen hatte, obwohl in dessen Freiheitsentzug der Durchführung von Untersuchungshaft und Kurzstrafen die Priorität eingeräumt wurde, scheint der Kanton Neuenburg viel weniger vom Phänomen der Überbelegung betroffen gewesen zu sein. Anders als der Kanton Genf, der in der Geschichte Innovationen im Bereich des Strafvollzugs immer positiv gegenüber stand, war dies im Kanton Neuenburg nur im 19. Jahrhundert der Fall, als noch die Radikal-Liberalen moderne Reformen forcierten. Im 20. Jahrhundert hat sich der Kanton dadurch ausgezeichnet, dass er kaum je an Modernisierungsprozessen im Bereich Strafrecht und –vollzug beteiligt war. Auch hier scheint der Titel das wichtigste einzufangen. Basel-Stadt hatte zwar lange eine breite Palette von Vollzugsmöglichkeiten, "kauft" diese heute allerdings seit dem Bau der Interkantonalen Strafanstalt Bostadel oder der basellandschaftlichen Einrichtungen für junge Erwachsene Arxhof in verschiedenen Gebieten ein. Als grosser Kanton verfügt der Kanton Zürich über nahezu alle Einrichtungsarten, ausser im Bereich des offenen Vollzugs, wo er sich auf andere Kantone abstützt. Hinkte die Modernisierung des Straf- und Vollzugssystems im 19. Jahrhundert eher hintendrein, war der Kanton – wie der Titel des Beitrages aussagt – im ausgehenden 20. und angehenden 21. Jahrhundert führend.
Die immer wieder Innovationen gegenüber förderliche Haltung des Kantons Genf in Sachen Straf- und Strafvollzug ist sicherlich eine seiner Stärken. Weder bei Neuenburg noch bei Basel-Stadt kann von Stärken des Systems des Freiheitsentzugs gesprochen werden, ausser die Tatsache, dass sie sich auf Grund ihrer Kantonsgrösse mit anderen Kantonen zusammentun mussten und insofern wahrscheinlich kostengünstigere Lösungen fanden als andere Kantone. Die Grösse und Finanzstärke des Kantons sowie die politische Besetzung von Justiz- und Polizeidepartement haben dazu beigetragen, dass der Kanton Zürich, vielleicht neben dem Kanton Bern und der Waadt, über die breiteste und platzreichste Palette an Einrichtungen des Freiheitsentzugs verfügt.
Problematisch ist im Kanton Genf die zurückhaltende Vorgehensweise bei der Umsetzung von Innovationen und die Akzeptanz einer immer wieder galoppierenden Überbelegung der Gefängnisse, insbesondere im Bereich der Untersuchungshaft gegen Ende der 1970er-Jahre und seit 2000.
Im Kanton Neuenburg ist der strafrechtliche Immobilismus des 20. Jahrhunderts ein wichtiger Schwachpunkt, der sich dadurch äusserte, dass er keine der zeitgenössischen Innovationen im Bereich des Sanktionsvollzugs rechtzeitig umsetzte (Einführung der Gemeinnützigen Arbeit, Einführungsmöglichkeit der Fussfessel, Lernprogramme, Mediation, usw.), dies obwohl in diesem Kanton immer noch sehr viele kurze Freiheitsstrafen ausgesprochen werden.
Auf Grund der extremen Breite des Vollzugsangebots und des Platzangebots können beim Kanton Zürich kaum Schwachstellen ausgemacht werden; indem die Auslagerung eines Teils des offenen Vollzugs absichtlich geplant wurde, ist hier kein Mangel zu diagnostizieren.
Wir freuen uns auf Ihre Antwort, die wir gerne kommentieren. info@gefo.ch
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